Der Bildschirmarbeitsplatz

Bei Bildschirmarbeitsplätzen bilden das Bildschirmgerät, die Tastatur und der Rechner eine funktionale Einheit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch zu gestalten. In bestimmten Bereichen (z. B. bei Datenverarbeitungsanlagen an Bord eines Verkehrsmittels) sind jedoch Abweichungen von der Norm zulässig.

Folgende Punkte sind bei der Gestaltung eines Bildschirmarbeitsplatzes zu beachten:

  • Der Arbeitstisch muss genügend Platz für die verwendeten Arbeitsbehelfe (Tastatur, Maus, Bildschirm, ggf. Konzepte und Beleghalter, …) bieten. Er sollte im Idealfall höhenverstellbar sein. Bei nicht höhenverstellbaren Tischen benötigen Personen mit unterdurchschnittlicher Körpergröße zusätzlich eine Fußstütze!
  • Der Bildschirm muss die Zeichen deutlich und flimmerfrei abbilden. Helligkeit und Kontrast sollten vom Benutzer individuell eingestellt werden können. Die Auflösung und die Farbwiedergabe müssen dem Verwendungszweck angepasst sein. Der Bildschirm muss ausreichend groß sein und über eine reflexionsarme Oberfläche verfügen. Er muss leicht dreh- und neigbar sein. Ob man sich für einen Röhrenbildschirm oder für einen Flachbildschirm entscheidet, hängt in vielen Fällen vom Platzangebot ab.
  • Der Bildschirm sollte so aufgestellt werden, dass die Oberkante etwa in Augenhöhe des Benutzers ist und der Benutzer im rechten Winkel auf die Bildschirmoberfläche blickt.
  • Die Tastatur sollte möglichst flach auf der Tischplatte aufliegen und vom Benutzer gut erreichbar sein. Bei „Vielschreibern“ empfiehlt sich zusätzlich eine Handballenauflage.
  • Das Licht sollte seitlich einfallen – die Blickrichtung soll also parallel zur Fensterfront sein. Ist dies nicht möglich, dann muss eine Abdunkelung der Fenster durch eine Jalousie oder durch dichte Vorhänge möglich sein.
  • Auch die Raumbeleuchtung darf sich nicht am Bildschirm spiegeln oder den Benutzer blenden!
  • Der Arbeitsstuhl muss höhenverstellbar sein und an die individuellen Körpermaße des Benutzers angepasst werden können. Er muss die Möglichkeit zum so genannten dynamischen Sitzen bieten (also über eine Synchronmechanik verfügen).
  • Nach etwa 50 Minuten durchgehender Bildschirmarbeit, allerspätestens aber nach 2 Stunden soll ein etwa 10 – 20minütiger Tätigkeitswechsel (Bildschirmpause) erfolgen.

Quelle: Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) und Frau Dr. Kager